TKPM 2020
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 07/2020
1. Allgemeines 1 . . Die nachfolgenden Bedingungen sind für alle Verträge, Agentur- und Dienstleistungen von TKPM (ThomasKaiserProjektManagement, Einzelunternehmen), vertreten durch den Inhaber Thomas Kaiser, Heinrich-Laufenberg-Straße 6, 79725 Laufenburg (Baden), Ust.-IdNr. DE 32 53 46 716 ausschließlich maßgeblich. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. 1 . 2 . Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TKPM sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von TKPM, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich von TKPM zu bestätigen. 1 . 3 . Abweichende Bestimmungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn sie von TKPM ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistungen von TKPM gilt auf jeden Fall als Annahme / Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1 . 4 . TKPM ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Agentur- oder Dienstleistung ganz oder teilweise einzustellen. 2. Zustandekommen eines Vertrages 2 . 1 . Der Vertrag über eine Dienstleistung von TKPM kommt mit der Gegenzeichnung der Geschäftsleistung durch TKPM oder die schriftliche Annahme eines „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ durch den Kunden zu Stande. In Ausnahmefällen kann die Annahme des „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ auch durch mündliche Bestätigung oder schlüssige Handlung innerhalb der Korrespondenz erfolgen. 2 . 2 . Die Freigabe des Angebotes ist als Annahme gemäß § 144 BGB zu werten. 2 . 3 . TKPM kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vorlage oder einer Vorauszahlung abhängig machen. TKPM ist in der Annahme des Vertrages frei. 2 . 4 . Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesondert aufgeführt wird. 3. Präsentationen 3 . 1 . Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch TKPM mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbetreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet. 3 . 2 . Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von TKPM im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei TKPM. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 11 auf den Kunden über. 3 . 3 . Sollte der Kunde die präsentierte Werbeidee- oder das präsentierte Werbekonzept, gleichgültig aus welchen Gründen, verwerfen und TKPM nicht mit der Ausführung der vorgestellten Idee oder des vorgestellten Konzeptes beauftragen, so darf er diese Idee oder dieses Konzept weder selbst realisieren, noch von Dritten für sich umsetzen lassen. 3 . 4 . Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die Pflichten in Absatz 3, steht TKPM eine Vertragsstrafe i.H.v. 30 % der für die Gesamtleistung üblichen Vergütung zu. 4. Zusammenarbeit 4 . 1 . Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 4 . 2 . Erkennt eine Partei, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. 4 . 3 . Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachkundig leiten. 4 . 4 . Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 4 . 5 . Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu können. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 5 . 1 . Der Kunde unterstützt TKPM bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zur-Verfügung-Stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird TKPM hinsichtlich der von TKPM zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. 5 . 2 . Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, TKPM im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. Ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese TKPM umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass TKPM die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 5 . 3 . Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. 6. Treubindung an den Auftraggeber 6 . 1 . Die Treubindung gegenüber dem Kunden verpflichtet TKPM zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media- Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch TKPM, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. 7. Beteiligung Dritter 7 . 1 . Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von TKPM tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. TKPM hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn TKPM aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. 8. Termine 8 . 1 . Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von TKPM nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. 8 . 2 . Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. 8 . 3 . Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allg. Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat TKPM nicht zu vertreten und berechtigen TKPM, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. TKPM wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. 9. Leistungsänderungen 9 . 1 . Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von TKPM zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber TKPM äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann TKPM von dem Verfahren nach den Absätzen 2 bis 5 absehen. 9 . 2 . TKPM prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt TKPM, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt TKPM dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt TKPM die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 9 . 3 . Nach Prüfung des Änderungswunsches wird TKPM dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 9 . 4 . Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 9 . 5 . Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 9 . 6 . Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. TKPM wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 9 . 7 . Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände von TKPM zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstands Zeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von TKPM berechnet. 9 . 8 . TKPM ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von TKPM für den Kunden zumutbar ist. 10. Vergütung 1 0 . 1 . Der Kunde trägt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von TKPM mehr als 10 km beträgt. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann TKPM eine Handling Fee in Höhe von 15 % des Kostenaufwandes erheben. 1 0 . 2 . Die Vergütung von TKPM erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von TKPM, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Von TKPM erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. 1 0 . 3 . Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von TKPM getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von TKPM für die Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. 1 0 . 4 . Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 11. Urheber-, Nutzungs- und Eigentümerrechte 1 1 . 1 . TKPM gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte urheberechtliche Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Dies bedeutet, dass sich je nach Vertragszweck der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart bestimmt. 1 1 . 2 . Eine weitergehende Nutzung als in Absatz (1) beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben oder sonst wie zu verwerten. 1 1 . 3 . TKPM behält sich an allen Entwürfen, Konzeptionen, Abbildungen, Bildern, Zeichnungen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und allgemeinen Unterlagen (im Folgenden als Unterlagen bezeichnet) uneingeschränkt die Eigentums-, Verwertungs- und Urheberrechte vor. Eine Zugänglichmachung dieser Unterlagen an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von TKPM. 1 1 . 4 . Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. TKPM kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen. 1 1 . 5 . Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei TKPM. 12. Schutzrechtsverletzungen 1 2 . 1 . TKPM stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird TKPM unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde TKPM nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch. 1 2 . 2 . Der Kunde stellt auf eigene Kosten TKPM von allen Ansprüchen Dritter Schutzrechtsverletzungen, die mit vom Kunden an TKPM überlassenen Leistungen oder Lieferungen zusammenhängen, frei. TKPM wird den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert TKPM den Kunden nicht unverzüglich, erlischt der Freistellungsanspruch. 1 2 . 3 . Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf TKPM unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. 13. Rücktritt 1 3 . 1 . Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Lieferung oder des Werkes bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn TKPM diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 14. Haftung 1 4 . 1 . TKPM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TKPM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 1 4 . 2 . Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 1 4 . 3 . Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet TKPM insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. TKPM bietet dem Kunden ein Backup aller Daten an, die Kosten hierfür sind vom Kunden zu übernehmen. Grundlage ist der gültige Stundensatz. 1 4 . 4 . Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von TKPM. 15. Konkurrenzausschluss und Abwerbungsverbot 1 5 . 1 . TKPM verpflichtet sich, alle Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. 1 5 . 2 . Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch TKPM korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit TKPM im Bereich des Vertragsgegenstandes keinen anderen vergleichbaren Dienstleister gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen. 1 5 . 3 . Der Kunde verpflichtet sich auch, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von TKPM abzuwerben oder ohne Zustimmung von TKPM anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. 16. Geheimhaltung und Presseerklärungen 1 6 . 1 . Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie z.B. Freie Mitarbeiter und Subunternehmer. 1 6 . 2 . Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. 1 6 . 3 . Soweit TKPM dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. 1 6 . 4 . Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 1 6 . 5 . Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 1 6 . 6 . Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Partei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail - zulässig. 17. Schlichtung 1 7 . 1 . Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. 1 7 . 2 . Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. 1 7 . 3 . Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. 18. Zahlungsbedingungen 1 8 . 1 . Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag aufgeführten Beträge innerhalb von einer Woche wie folgt fällig: 70% bei Auftragserteilung, 30% bei Leistungserbringung und Abnahme. Im Falle, dass der Auftraggeber die Freischaltung des Projektes, nach Abschluss aller von TKPM verrichteten Arbeiten verzögert, ist der Restbetrag spätestens einen Monat nach Abschluss des Projektes zu bezahlen. 1 8 . 2 . Leistungs- und Kommunikationskosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden separat berechnet. 19. Eigentumsvorbehalt 1 9 . 1 . TKPM behält sich das Eigentum an ihren Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. 1 9 . 2 . Die vorbenannten Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber erst nach vollständigem Ausgleich der für die Projektbearbeitung gestellten Rechnung zu. 20. Sonstiges 2 0 . 1 . TKPM kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Sachlieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Kunden oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt. 2 0 . 2 . Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 2 0 . 3 . Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 2 0 . 4 . Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 2 0 . 5 . TKPM darf den Kunden auf der eigenen Internetseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. TKPM darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 20. Schlussbestimmungen 2 1 . 1 . Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Auch Änderungen dieses Schriftformerfordernisses müssen schriftlich erfolgen. 2 1 . 2 . Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 2 1 . 3 . Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 2 1 . 4 . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 2 1 . 5 . Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von TKPM.
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1. Allgemeines 1 . . Die nachfolgenden Bedingungen sind für alle Verträge, Agentur- und Dienstleistungen von TKPM (ThomasKaiserProjektManagement, Einzelunternehmen), vertreten durch den Inhaber Thomas Kaiser, Heinrich-Laufenberg-Straße 6, 79725 Laufenburg (Baden), Ust.-IdNr. DE 32 53 46 716 ausschließlich maßgeblich. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. 1 . 2 . Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TKPM sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von TKPM, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich von TKPM zu bestätigen. 1 . 3 . Abweichende Bestimmungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn sie von TKPM ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistungen von TKPM gilt auf jeden Fall als Annahme / Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1 . 4 . TKPM ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Agentur- oder Dienstleistung ganz oder teilweise einzustellen. 2. Zustandekommen eines Vertrages 2 . 1 . Der Vertrag über eine Dienstleistung von TKPM kommt mit der Gegenzeichnung der Geschäftsleistung durch TKPM oder die schriftliche Annahme eines „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob- )Kalkulation“ durch den Kunden zu Stande. In Ausnahmefällen kann die Annahme des „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ auch durch mündliche Bestätigung oder schlüssige Handlung innerhalb der Korrespondenz erfolgen. 2 . 2 . Die Freigabe des Angebotes ist als Annahme gemäß § 144 BGB zu werten. 2 . 3 . TKPM kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vorlage oder einer Vorauszahlung abhängig machen. TKPM ist in der Annahme des Vertrages frei. 2 . 4 . Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesondert aufgeführt wird. 3. Präsentationen 3 . 1 . Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch TKPM mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbetreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet. 3 . 2 . Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von TKPM im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei TKPM. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 11 auf den Kunden über. 3 . 3 . Sollte der Kunde die präsentierte Werbeidee- oder das präsentierte Werbekonzept, gleichgültig aus welchen Gründen, verwerfen und TKPM nicht mit der Ausführung der vorgestellten Idee oder des vorgestellten Konzeptes beauftragen, so darf er diese Idee oder dieses Konzept weder selbst realisieren, noch von Dritten für sich umsetzen lassen. 3 . 4 . Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die Pflichten in Absatz 3, steht TKPM eine Vertragsstrafe i.H.v. 30 % der für die Gesamtleistung üblichen Vergütung zu. 4. Zusammenarbeit 4 . 1 . Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 4 . 2 . Erkennt eine Partei, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. 4 . 3 . Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachkundig leiten. 4 . 4 . Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 4 . 5 . Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu können. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 5 . 1 . Der Kunde unterstützt TKPM bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zur-Verfügung- Stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird TKPM hinsichtlich der von TKPM zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. 5 . 2 . Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, TKPM im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. Ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese TKPM umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass TKPM die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 5 . 3 . Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. 6. Treubindung an den Auftraggeber 6 . 1 . Die Treubindung gegenüber dem Kunden verpflichtet TKPM zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch TKPM, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. 7. Beteiligung Dritter 7 . 1 . Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von TKPM tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. TKPM hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn TKPM aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. 8. Termine 8 . 1 . Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von TKPM nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. 8 . 2 . Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. 8 . 3 . Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allg. Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat TKPM nicht zu vertreten und berechtigen TKPM, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. TKPM wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. 9. Leistungsänderungen 9 . 1 . Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von TKPM zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber TKPM äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann TKPM von dem Verfahren nach den Absätzen 2 bis 5 absehen. 9 . 2 . TKPM prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt TKPM, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt TKPM dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt TKPM die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 9 . 3 . Nach Prüfung des Änderungswunsches wird TKPM dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 9 . 4 . Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 9 . 5 . Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 9 . 6 . Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. TKPM wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 9 . 7 . Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände von TKPM zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstands Zeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von TKPM berechnet. 9 . 8 . TKPM ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von TKPM für den Kunden zumutbar ist. 10. Vergütung 1 0 . 1 . Der Kunde trägt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von TKPM mehr als 10 km beträgt. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann TKPM eine Handling Fee in Höhe von 15 % des Kostenaufwandes erheben. 1 0 . 2 . Die Vergütung von TKPM erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von TKPM, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Von TKPM erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. 1 0 . 3 . Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von TKPM getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von TKPM für die Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. 1 0 . 4 . Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 11. Urheber-, Nutzungs- und Eigentümerrechte 1 1 . 1 . TKPM gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte urheberechtliche Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Dies bedeutet, dass sich je nach Vertragszweck der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart bestimmt. 1 1 . 2 . Eine weitergehende Nutzung als in Absatz (1) beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben oder sonst wie zu verwerten. 1 1 . 3 . TKPM behält sich an allen Entwürfen, Konzeptionen, Abbildungen, Bildern, Zeichnungen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und allgemeinen Unterlagen (im Folgenden als Unterlagen bezeichnet) uneingeschränkt die Eigentums-, Verwertungs- und Urheberrechte vor. Eine Zugänglichmachung dieser Unterlagen an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von TKPM. 1 1 . 4 . Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. TKPM kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen. 1 1 . 5 . Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei TKPM. 12. Schutzrechtsverletzungen 1 2 . 1 . TKPM stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird TKPM unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde TKPM nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch. 1 2 . 2 . Der Kunde stellt auf eigene Kosten TKPM von allen Ansprüchen Dritter Schutzrechtsverletzungen, die mit vom Kunden an TKPM überlassenen Leistungen oder Lieferungen zusammenhängen, frei. TKPM wird den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert TKPM den Kunden nicht unverzüglich, erlischt der Freistellungsanspruch. 1 2 . 3 . Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf TKPM unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. 13. Rücktritt 1 3 . 1 . Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Lieferung oder des Werkes bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn TKPM diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 14. Haftung 1 4 . 1 . TKPM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TKPM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 1 4 . 2 . Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 1 4 . 3 . Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet TKPM insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. TKPM bietet dem Kunden ein Backup aller Daten an, die Kosten hierfür sind vom Kunden zu übernehmen. Grundlage ist der gültige Stundensatz. 1 4 . 4 . Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von TKPM. 15. Konkurrenzausschluss und Abwerbungsverbot 1 5 . 1 . TKPM verpflichtet sich, alle Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. 1 5 . 2 . Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch TKPM korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit TKPM im Bereich des Vertragsgegenstandes keinen anderen vergleichbaren Dienstleister gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen. 1 5 . 3 . Der Kunde verpflichtet sich auch, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von TKPM abzuwerben oder ohne Zustimmung von TKPM anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. 16. Geheimhaltung und Presseerklärungen 1 6 . 1 . Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie z.B. Freie Mitarbeiter und Subunternehmer. 1 6 . 2 . Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. 1 6 . 3 . Soweit TKPM dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. 1 6 . 4 . Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 1 6 . 5 . Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 1 6 . 6 . Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Partei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail - zulässig. 17. Schlichtung 1 7 . 1 . Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. 1 7 . 2 . Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. 1 7 . 3 . Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. 18. Zahlungsbedingungen 1 8 . 1 . Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag aufgeführten Beträge innerhalb von einer Woche wie folgt fällig: 70% bei Auftragserteilung, 30% bei Leistungserbringung und Abnahme. Im Falle, dass der Auftraggeber die Freischaltung des Projektes, nach Abschluss aller von TKPM verrichteten Arbeiten verzögert, ist der Restbetrag spätestens einen Monat nach Abschluss des Projektes zu bezahlen. 1 8 . 2 . Leistungs- und Kommunikationskosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden separat berechnet. 19. Eigentumsvorbehalt 1 9 . 1 . TKPM behält sich das Eigentum an ihren Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. 1 9 . 2 . Die vorbenannten Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber erst nach vollständigem Ausgleich der für die Projektbearbeitung gestellten Rechnung zu. 20. Sonstiges 2 0 . 1 . TKPM kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Sachlieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Kunden oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt. 2 0 . 2 . Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 2 0 . 3 . Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 2 0 . 4 . Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 2 0 . 5 . TKPM darf den Kunden auf der eigenen Internetseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. TKPM darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 20. Schlussbestimmungen 2 1 . 1 . Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Auch Änderungen dieses Schriftformerfordernisses müssen schriftlich erfolgen. 2 1 . 2 . Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 2 1 . 3 . Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 2 1 . 4 . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 2 1 . 5 . Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von TKPM.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 07/2020
TKPM 2020
1. Allgemeines 1 . . Die nachfolgenden Bedingungen sind für alle Verträge, Agentur- und Dienstleistungen von TKPM (ThomasKaiserProjektManagement, Einzelunternehmen), vertreten durch den Inhaber Thomas Kaiser, Heinrich- Laufenberg-Straße 6, 79725 Laufenburg (Baden), Ust.-IdNr. DE 32 53 46 716 ausschließlich maßgeblich. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. 1 . 2 . Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TKPM sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von TKPM, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich von TKPM zu bestätigen. 1 . 3 . Abweichende Bestimmungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn sie von TKPM ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistungen von TKPM gilt auf jeden Fall als Annahme / Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1 . 4 . TKPM ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Agentur- oder Dienstleistung ganz oder teilweise einzustellen. 2. Zustandekommen eines Vertrages 2 . 1 . Der Vertrag über eine Dienstleistung von TKPM kommt mit der Gegenzeichnung der Geschäftsleistung durch TKPM oder die schriftliche Annahme eines „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ durch den Kunden zu Stande. In Ausnahmefällen kann die Annahme des „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ auch durch mündliche Bestätigung oder schlüssige Handlung innerhalb der Korrespondenz erfolgen. 2 . 2 . Die Freigabe des Angebotes ist als Annahme gemäß § 144 BGB zu werten. 2 . 3 . TKPM kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vorlage oder einer Vorauszahlung abhängig machen. TKPM ist in der Annahme des Vertrages frei. 2 . 4 . Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesondert aufgeführt wird. 3. Präsentationen 3 . 1 . Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch TKPM mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbetreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet. 3 . 2 . Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von TKPM im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei TKPM. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 11 auf den Kunden über. 3 . 3 . Sollte der Kunde die präsentierte Werbeidee- oder das präsentierte Werbekonzept, gleichgültig aus welchen Gründen, verwerfen und TKPM nicht mit der Ausführung der vorgestellten Idee oder des vorgestellten Konzeptes beauftragen, so darf er diese Idee oder dieses Konzept weder selbst realisieren, noch von Dritten für sich umsetzen lassen. 3 . 4 . Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die Pflichten in Absatz 3, steht TKPM eine Vertragsstrafe i.H.v. 30 % der für die Gesamtleistung üblichen Vergütung zu. 4. Zusammenarbeit 4 . 1 . Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 4 . 2 . Erkennt eine Partei, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. 4 . 3 . Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachkundig leiten. 4 . 4 . Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 4 . 5 . Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu können. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 5 . 1 . Der Kunde unterstützt TKPM bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zur-Verfügung-Stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird TKPM hinsichtlich der von TKPM zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. 5 . 2 . Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, TKPM im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. Ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese TKPM umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass TKPM die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 5 . 3 . Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. 6. Treubindung an den Auftraggeber 6 . 1 . Die Treubindung gegenüber dem Kunden verpflichtet TKPM zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch TKPM, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. 7. Beteiligung Dritter 7 . 1 . Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von TKPM tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. TKPM hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn TKPM aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. 8. Termine 8 . 1 . Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von TKPM nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. 8 . 2 . Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. 8 . 3 . Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allg. Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat TKPM nicht zu vertreten und berechtigen TKPM, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. TKPM wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. 9. Leistungsänderungen 9 . 1 . Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von TKPM zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber TKPM äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann TKPM von dem Verfahren nach den Absätzen 2 bis 5 absehen. 9 . 2 . TKPM prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt TKPM, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt TKPM dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt TKPM die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 9 . 3 . Nach Prüfung des Änderungswunsches wird TKPM dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 9 . 4 . Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 9 . 5 . Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 9 . 6 . Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. TKPM wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 9 . 7 . Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände von TKPM zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstands Zeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von TKPM berechnet. 9 . 8 . TKPM ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von TKPM für den Kunden zumutbar ist. 10. Vergütung 1 0 . 1 . Der Kunde trägt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von TKPM mehr als 10 km beträgt. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann TKPM eine Handling Fee in Höhe von 15 % des Kostenaufwandes erheben. 1 0 . 2 . Die Vergütung von TKPM erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von TKPM, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Von TKPM erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. 1 0 . 3 . Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von TKPM getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von TKPM für die Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. 1 0 . 4 . Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 11. Urheber-, Nutzungs- und Eigentümerrechte 1 1 . 1 . TKPM gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte urheberechtliche Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Dies bedeutet, dass sich je nach Vertragszweck der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart bestimmt. 1 1 . 2 . Eine weitergehende Nutzung als in Absatz (1) beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben oder sonst wie zu verwerten. 1 1 . 3 . TKPM behält sich an allen Entwürfen, Konzeptionen, Abbildungen, Bildern, Zeichnungen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und allgemeinen Unterlagen (im Folgenden als Unterlagen bezeichnet) uneingeschränkt die Eigentums-, Verwertungs- und Urheberrechte vor. Eine Zugänglichmachung dieser Unterlagen an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von TKPM. 1 1 . 4 . Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. TKPM kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen. 1 1 . 5 . Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei TKPM. 12. Schutzrechtsverletzungen 1 2 . 1 . TKPM stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird TKPM unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde TKPM nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch. 1 2 . 2 . Der Kunde stellt auf eigene Kosten TKPM von allen Ansprüchen Dritter Schutzrechtsverletzungen, die mit vom Kunden an TKPM überlassenen Leistungen oder Lieferungen zusammenhängen, frei. TKPM wird den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert TKPM den Kunden nicht unverzüglich, erlischt der Freistellungsanspruch. 1 2 . 3 . Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf TKPM unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. 13. Rücktritt 1 3 . 1 . Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Lieferung oder des Werkes bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn TKPM diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 14. Haftung 1 4 . 1 . TKPM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TKPM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 1 4 . 2 . Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 1 4 . 3 . Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet TKPM insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. TKPM bietet dem Kunden ein Backup aller Daten an, die Kosten hierfür sind vom Kunden zu übernehmen. Grundlage ist der gültige Stundensatz. 1 4 . 4 . Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von TKPM. 15. Konkurrenzausschluss und Abwerbungsverbot 1 5 . 1 . TKPM verpflichtet sich, alle Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. 1 5 . 2 . Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch TKPM korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit TKPM im Bereich des Vertragsgegenstandes keinen anderen vergleichbaren Dienstleister gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen. 1 5 . 3 . Der Kunde verpflichtet sich auch, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von TKPM abzuwerben oder ohne Zustimmung von TKPM anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. 16. Geheimhaltung und Presseerklärungen 1 6 . 1 . Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie z.B. Freie Mitarbeiter und Subunternehmer. 1 6 . 2 . Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. 1 6 . 3 . Soweit TKPM dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. 1 6 . 4 . Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 1 6 . 5 . Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 1 6 . 6 . Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Partei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail - zulässig. 17. Schlichtung 1 7 . 1 . Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. 1 7 . 2 . Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. 1 7 . 3 . Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. 18. Zahlungsbedingungen 1 8 . 1 . Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag aufgeführten Beträge innerhalb von einer Woche wie folgt fällig: 70% bei Auftragserteilung, 30% bei Leistungserbringung und Abnahme. Im Falle, dass der Auftraggeber die Freischaltung des Projektes, nach Abschluss aller von TKPM verrichteten Arbeiten verzögert, ist der Restbetrag spätestens einen Monat nach Abschluss des Projektes zu bezahlen. 1 8 . 2 . Leistungs- und Kommunikationskosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden separat berechnet. 19. Eigentumsvorbehalt 1 9 . 1 . TKPM behält sich das Eigentum an ihren Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. 1 9 . 2 . Die vorbenannten Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber erst nach vollständigem Ausgleich der für die Projektbearbeitung gestellten Rechnung zu. 20. Sonstiges 2 0 . 1 . TKPM kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Sachlieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Kunden oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt. 2 0 . 2 . Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 2 0 . 3 . Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 2 0 . 4 . Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 2 0 . 5 . TKPM darf den Kunden auf der eigenen Internetseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. TKPM darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 20. Schlussbestimmungen 2 1 . 1 . Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Auch Änderungen dieses Schriftformerfordernisses müssen schriftlich erfolgen. 2 1 . 2 . Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 2 1 . 3 . Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 2 1 . 4 . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 2 1 . 5 . Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von TKPM.